Einführung
Der Einsatz von KI-Tools in der Schule eröffnet faszinierende Möglichkeiten, wirft aber gleichzeitig wichtige Fragen zum Datenschutz auf. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) schützt die personenbezogenen Daten aller Menschen in der EU, und Kinder genießen dabei einen besonderen Schutz. Für Lehrkräfte an Grundschulen bedeutet das: Sie müssen beim Einsatz digitaler Werkzeuge besonders sorgfältig vorgehen.
Dieser Ratgeber erklärt Ihnen die wichtigsten Datenschutzregeln, gibt konkrete Handlungsempfehlungen und hilft Ihnen, sichere KI-Tools zu erkennen. Sie erfahren, was erlaubt ist, wo Grauzonen liegen und wie Sie sich rechtlich absichern. Das Ziel: KI-Tools nutzen und gleichzeitig die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler bestmöglich schützen.
Hinweis: Dieser Ratgeber ersetzt keine Rechtsberatung. Die konkreten Regelungen können je nach Bundesland und Schulträger variieren. Im Zweifelsfall wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten oder die zuständige Schulbehörde.
DSGVO-Grundlagen
Die DSGVO ist seit Mai 2018 in Kraft und gilt für alle, die personenbezogene Daten verarbeiten, also auch für Schulen und Lehrkräfte.
Die wichtigsten Prinzipien
Für den Einsatz von KI-Tools in der Schule sind folgende DSGVO-Grundsätze besonders relevant:
Besonderer Schutz für Kinder
Die DSGVO betont in Artikel 8 den besonderen Schutz von Kindern. Für Grundschulkinder unter 16 Jahren gilt in Deutschland: Die Einwilligung zur Datenverarbeitung muss durch die Erziehungsberechtigten erfolgen. Das hat direkte Auswirkungen auf den Einsatz von KI-Tools.
Verantwortlichkeiten in der Schule
Die Verantwortung für den Datenschutz liegt bei der Schulleitung, nicht bei der einzelnen Lehrkraft. Dennoch sind Lehrkräfte in der Pflicht, datenschutzkonform zu handeln. Jede Schule sollte über einen Datenschutzbeauftragten verfügen, der bei Fragen berät.
Personenbezogene Daten
Was genau sind personenbezogene Daten im Schulkontext, und wann werden sie bei der Nutzung von KI-Tools verarbeitet?
Was sind personenbezogene Daten?
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Im Schulkontext umfasst das:
Wann werden Daten bei KI-Tools verarbeitet?
Jedes Mal, wenn Sie Text in ein KI-Tool eingeben, werden diese Daten an Server übertragen und dort verarbeitet. Das bedeutet konkret:
Die goldene Regel
Geben Sie niemals personenbezogene Daten von Schülerinnen und Schülern in KI-Tools ein. Verwenden Sie stattdessen anonymisierte oder fiktive Daten. Statt "Erstelle einen Förderplan für Max Müller aus der 3a, der Schwierigkeiten mit der Multiplikation hat" schreiben Sie "Erstelle einen Förderplan für ein Kind in Klasse 3, das Schwierigkeiten mit der Multiplikation hat."
Einwilligung der Eltern
Wenn Schülerinnen und Schüler direkt mit KI-Tools arbeiten sollen, ist in den meisten Fällen eine Einwilligung der Eltern erforderlich.
Wann brauche ich eine Einwilligung?
Eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten ist in der Regel erforderlich, wenn:
Keine Einwilligung nötig, wenn:
Anforderungen an die Einwilligung
Eine wirksame Einwilligung nach DSGVO muss folgende Kriterien erfüllen:
Muster-Einwilligungserklärung
Ihre Einwilligungserklärung sollte folgende Punkte enthalten:
Sichere Tools erkennen
Nicht alle KI-Tools sind gleich gut für den Schuleinsatz geeignet. Achten Sie auf folgende Kriterien, um datenschutzfreundliche Tools zu identifizieren.
Checkliste für sichere KI-Tools
Prüfen Sie vor dem Einsatz eines KI-Tools folgende Punkte:
Empfehlenswerte Tools für den Schulbereich
Einige KI-Tools sind speziell für den Bildungsbereich entwickelt und nehmen den Datenschutz besonders ernst:
SchoolAI ist eines der wenigen KI-Tools, das speziell für den Einsatz mit Schülerinnen und Schülern entwickelt wurde. Die Plattform bietet altersgerechte Inhaltsfilter, Echtzeit-Überwachung durch die Lehrkraft und ist COPPA-konform.
Brisk Teaching funktioniert als Chrome-Erweiterung direkt in den Google-Workspace-Tools, die viele Schulen bereits nutzen. Da die Schule bereits einen Vertrag mit Google hat, vereinfacht dies die datenschutzrechtliche Situation erheblich.
Tools mit Vorsicht nutzen
Allgemeine KI-Tools wie ChatGPT, Google Gemini oder Claude sind primär für Erwachsene konzipiert. Sie können von Lehrkräften zur Unterrichtsvorbereitung genutzt werden, sollten aber nicht direkt von Grundschulkindern verwendet werden, da sie keine speziellen Schutzfunktionen für Minderjährige bieten.
Checkliste für Lehrkräfte
Nutzen Sie diese praktische Checkliste, bevor Sie ein neues KI-Tool im Unterricht einsetzen:
Vor dem Einsatz
Während der Nutzung
Nach der Nutzung
Schulrechtliche Aspekte
Neben der DSGVO gibt es weitere rechtliche Rahmenbedingungen, die beim KI-Einsatz in der Schule relevant sind.
Landesrechtliche Regelungen
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer enthalten zunehmend Regelungen zum Einsatz digitaler Medien im Unterricht. Informieren Sie sich über die aktuellen Vorgaben Ihres Bundeslandes, da diese sich schnell weiterentwickeln.
Dienstanweisungen und Erlasse
Viele Kultusministerien haben inzwischen Handreichungen oder Erlasse zum Umgang mit KI in der Schule veröffentlicht. Diese sind oft konkreter als die allgemeinen Datenschutzgesetze und geben praktische Orientierung.
Urheberrecht beachten
KI-generierte Inhalte werfen auch urheberrechtliche Fragen auf. Grundsätzlich gilt:
Haftungsfragen
Wenn durch den Einsatz von KI-Tools ein Datenschutzvorfall eintritt, stellt sich die Frage der Haftung. Grundsätzlich haftet der Verantwortliche, also die Schule. Lehrkräfte können jedoch bei grober Fahrlässigkeit in Regress genommen werden. Handeln Sie daher immer im Rahmen der schulischen Vorgaben.
Fazit
Datenschutz und KI-Nutzung in der Grundschule müssen kein Widerspruch sein. Wenn Sie einige grundlegende Regeln beachten, können Sie KI-Tools sicher und gewinnbringend einsetzen. Die wichtigsten Punkte:
Mit einem bewussten und informierten Umgang mit dem Thema Datenschutz können Sie KI-Tools als wertvolle Helfer in Ihren Grundschulunterricht integrieren, ohne die Rechte und die Daten Ihrer Schülerinnen und Schüler zu gefährden.