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DSGVO-Checkliste: KI-Tools rechtssicher in der Schule einsetzen

Stellen Sie sicher, dass Ihre Schule KI-Tools datenschutzkonform einsetzt. Diese Checkliste deckt alle wichtigen DSGVO-Anforderungen ab.

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1Vor der Einführung

  • Den/die Datenschutzbeauftragte/n der Schule über den geplanten KI-Einsatz informieren
  • Das KI-Tool in das Verarbeitungsverzeichnis der Schule aufnehmen
  • Einen Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) mit dem Anbieter abschließen
  • Prüfen, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich ist
  • Die Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung festlegen (Einwilligung oder berechtigtes Interesse)
  • Die Schulleitung und den Schulträger über den Einsatz informieren und Freigabe einholen

2Einwilligung & Information

  • Einen Elternbrief mit verständlicher Erklärung zum KI-Einsatz verfassen
  • Eine datenschutzkonforme Einwilligungserklärung für Erziehungsberechtigte erstellen
  • Die Einwilligung ist freiwillig, informiert, bestimmt und unmissverständlich formuliert
  • Hinweis auf jederzeitiges Widerrufsrecht ist enthalten
  • Alternative für Schülerinnen und Schüler ohne Einwilligung ist vorhanden
  • Alle unterzeichneten Einwilligungen sicher und nachweisbar aufbewahren

3Während der Nutzung

  • Keine echten Schülernamen oder persönlichen Daten in KI-Tools eingeben
  • Pseudonymisierte oder anonymisierte Bezeichnungen verwenden (z. B. Schüler A, B, C)
  • Löschfristen für gespeicherte Daten festlegen und einhalten
  • Regelmäßig prüfen, ob das Tool weiterhin DSGVO-konform arbeitet
  • Zugangsdaten sicher verwalten und nicht an unbefugte Personen weitergeben
  • Bei Datenpannen sofort den Datenschutzbeauftragten und ggf. die Aufsichtsbehörde informieren

4Dokumentation & Nachweise

  • Alle Verträge mit KI-Tool-Anbietern zentral und sicher ablegen
  • Ein Protokoll über die eingesetzten Tools und deren Nutzungszweck führen
  • Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Anbieters dokumentieren
  • Regelmäßige Überprüfung der Datenschutzmaßnahmen dokumentieren (mindestens jährlich)
  • Schulungen und Fortbildungen zum Thema Datenschutz und KI nachweisen

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